Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass bei einer eBay-Auktion der Vertrag nicht erst mit Ablauf der Auktion zustande kommt sondern vielmehr schon dann, wenn der Höchstbietende sein Angebot abgibt. Dieser Zeitpunkt kann mehrere Tage vor Ende der Auktion liegen. Eine mit Ende der Auktion an den Kunden versandte Mail erfolgt dann nicht mehr unverzüglich. Somit beträgt die Widerrufsfrist in diesem Fall nicht 14 Tage sondern einen Monat.

Dies ist entsprechend in der Widerrufsbelehrung mitzuteilen.